- abschieben
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ab|schie|ben ['apʃi:bn̩], schob ab, abgeschoben:1. <tr.; hata) von seinem Platz, seiner Stelle schiebend entfernen:sie hat die Couch [von der Wand] abgeschoben.Syn.: ↑ abrücken.b) einem anderen zuschieben:er hat die Arbeit, die Verantwortung, die Schuld schon immer gern [auf andere] abgeschoben.Syn.: ↑ abwälzen, sich vom Halse schaffen (ugs.).2. <tr.; hata) gerichtlich des Landes verweisen:man hat ihn als unerwünschten Ausländer [in sein Heimatland, über die Grenze] abgeschoben.b) seines Wirkungsbereichs, seines Einflusses berauben [und woanders einsetzen]:sie hat ihn auf einen untergeordneten Posten abgeschoben.Syn.: ↑ abschießen (ugs.), ↑ abservieren (ugs.), ↑ absetzen, ↑ ausbooten (ugs.), ↑ entfernen, ↑ entmachten, in die Wüste schicken (ugs.), ↑ kaltstellen (ugs.), seines Amtes entheben (geh.), seines Amtes entkleiden (geh.).3. <itr.; ist (ugs.) weggehen:er schob enttäuscht ab.Syn.: ↑ abhauen (ugs.), sich ↑ absetzen (ugs.), ↑ abziehen, das Weite suchen, sich ↑ davonmachen (ugs.), seines Weges gehen (geh.), sich ↑ trollen (ugs.), sich ↑ verdrücken (ugs.), sich ↑ verziehen (ugs.), von dannen gehen (veraltet).* * *
ạb||schie|ben 〈V. 212〉1. etwas \abschieben wegschieben2. jmdn. \abschieben2.1 polizeilich ausweisen, des Landes verweisen2.2 〈fig.〉 seines Einflusses berauben, in den Hintergrund, ins Abseits drängen, auf einen unwichtigen Posten versetzen● eine Arbeit, Schuld, die Verantwortung \abschieben (von sich weg) jmdm. zuschieben; unerwünschte Personen \abschiebenII 〈V. intr.; ist; umg.〉 (ein wenig widerwillig) weggehen ● nachdem sie ihn beschimpft hatte, schob er beleidigt ab; schieb ab! mach, dass du fortkommst!, du hast hier nichts zu suchen!* * *
ạb|schie|ben <st. V.>:1. <hat>a) von seinem bisherigen Standort [weg]schieben, schiebend entfernen:das Bett von der Wand a.;Ü die Verantwortung, die Schuld auf andere abzuschieben suchen;b) gerichtlich des Landes verweisen, ausweisen:jmdn. aus einem Land, über die Grenze, in sein Heimatland a.;er wurde ohne genaue Angabe des Grundes abgeschoben;c) (ugs.) jmdn., um ihn seines Einflusses zu berauben od. weil er als lästig empfunden wird, aus seiner Umgebung entfernen:einen Funktionär [in die Provinz] a.;man wollte den invalide gewordenen Arbeiter in die Frührente a.2. <ist> (salopp) weggehen:er schob beleidigt ab;schieb ab!* * *
ạb|schie|ben <st. V.>: 1. <hat> a) von seinem bisherigen Standort [weg]schieben, schiebend entfernen: das Bett von der Wand a.; Ü die Verantwortung, die Schuld auf andere abzuschieben suchen; b) gerichtlich des Landes verweisen, ausweisen: Ein persischer Student war Zeuge einer fragwürdigen Polizeiaktion geworden und sollte abgeschoben werden (Ossowski, Liebe ist 194); jmdn. aus einem Land, über die Grenze, in sein Heimatland a.; c) (ugs.) jmdn., um ihn seines Einflusses zu berauben od. weil er als lästig empfunden wird, aus seiner Umgebung entfernen: einen Funktionär [in die Provinz] a.; Das bedeutet auf keinen Fall, dass Sie sich nicht mehr um die Mutter kümmern sollten oder sie ins Altersheim a. müssten (Frau im Spiegel 31, 1978, 60); Ü ... vor allem bei Älteren, Minderqualifizierten und gesundheitlich Eingeschränkten, die bislang häufig in die Frührente abgeschoben wurden (Woche 14. 2. 97, 13). 2. (salopp) weggehen <ist>: er schob vergnügt ab.
Universal-Lexikon. 2012.